ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir tätowieren ab Erreichen des 18. Lebensjahres  Unter 18 Jahren ist der Zutritt in unser Studio nur mit Erziehungs-Berechtigtem erlaubt. Tätowierung nur mit Einverständniserklärung des Erziehungs-Berechtigten (Formular H.J. Tattoo) und Vorweisen eines gültigen Ausweises (ID, Pass) des Jugendlichen sowie des Erziehungs-Berechtigten.


Bei Terminvergabe ist eine Anzahlung zu leisten, die wie folgt gestaffelt ist:

Tattoos unter 500.- CHF = min. 100.- CHF Anzahlung
Tattoos über 500.- CHF = min. 200.- CHF Anzahlung

Der Restbetrag des zu Zahlenden Tattoo‘s ist vor Arbeitsbeginn bar zu begleichen.
Terminänderungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Tattoo-Termin möglich.

Bei zu später Absage oder Nichterscheinen verfällt die Anzahlung.
Ausserdem ist bei der Reservierung eine Einverständniserklärung auszufüllen, welche nur im Zusammenhang mit ID oder Pass möglich ist.

Wir bitten unsere Kundschaft uns auf gesundheitliche Defizite aufmerksam zu machen!


Wir tätowieren nicht bei:

- Schwangerschaft

- Alkoholeinfluss
- Drogenmissbrauch
- Einnahme von Blutverdünnenden Medikamenten
- Auftragen von Betäubungs-Salben









 

 

 

 

Hammer Joe's Tattoo Studio

    Route de Vevey 32    1615 Bossonnensh