ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Wir tätowieren ab Erreichen des 18. Lebensjahres Unter 18 Jahren
ist der Zutritt in unser Studio nur mit Erziehungs-Berechtigtem erlaubt.
Tätowierung nur mit Einverständniserklärung des Erziehungs-Berechtigten
(Formular H.J. Tattoo) und Vorweisen eines gültigen Ausweises (ID, Pass)
des Jugendlichen sowie des Erziehungs-Berechtigten.
Bei Terminvergabe ist
eine Anzahlung zu leisten, die wie folgt gestaffelt ist:
Tattoos unter 500.- CHF = min. 100.- CHF Anzahlung
Tattoos über 500.- CHF = min. 200.- CHF Anzahlung
Der Restbetrag des zu Zahlenden Tattoo‘s ist vor Arbeitsbeginn bar zu
begleichen.
Terminänderungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Tattoo-Termin
möglich.
Bei zu später Absage oder Nichterscheinen verfällt die Anzahlung.
Ausserdem ist bei der Reservierung eine Einverständniserklärung
auszufüllen, welche nur im Zusammenhang mit ID oder Pass möglich ist.
Wir bitten unsere Kundschaft uns auf gesundheitliche Defizite aufmerksam
zu machen!
Wir tätowieren nicht bei:
- Schwangerschaft
- Alkoholeinfluss
- Drogenmissbrauch
- Einnahme von Blutverdünnenden Medikamenten
- Auftragen von Betäubungs-Salben
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